Unterschiede in der Erwartungshaltung des Auftraggebers in Bezug auf die bestellte Leistung gegenüber der tatsächlich erbrachten Leistung führen in der Praxis oft zu Auseinandersetzungen und Streit. Oft werden Bausachverständige hinzugezogen zur Tatsachenfeststellung und deren Beurteilung.
Bis zur Abnahme hat der Auftragnehmer nachzuweisen, dass sein Werk mangelfrei ist. Nach der Abnahme hat der Auftraggeber den Beweis zu führen, dass ein Baumangel besteht. Im Bauwesen hat die Beweislast besondere Bedeutung, da Konstruktionen durch mehrere Arbeitsfolgen und verschiedene Gewerke überarbeitet und verdeckt werden wie z.B. Putz auf Mauerwerk. Aus diesem Grund sind Zustandsfeststellungen während der Bauphase zu empfehlen.
Mängelbeseitigungen führen zu erhöhtem Kostenaufwand und Bauablaufstörungen, deshalb sind diese möglichst schon in der Bauphase durch Bauüberwachung anzuzeigen und eine frühzeitige Behebung zu empfehlen.
Mängelfolgen können sein:
Bauschäden haben Einfluss auf die
Aus diesem Grund ist eine umfassende und fachlich fundierte Schadensanalyse und Sanierungsplanung zu empfehlen. Besondere Fachkenntnisse haben Bausachverständige und Fachplaner und sind daher besonders zu empfehlen.
Grundlage Akkeditierung in mehrstufigen Prüfungsverfahren und regelmäßiger Nachweis der persönlichen Eignung, fachlichen Qualifikation sowie langjährigen Berufserfahrung. Die Tätigkeit der z.b.u.v. Sachverständigen kann ebenfalls in Form von Privatgutachten erfolgen. Darüber hinaus werden sie nach der Zivilprozessordnung (ZPO) von Gerichten in Streitfällen zur Begutachtung bestellt und vereidigt. Es wird ein sogenanntes Gerichtsgutachten erstellt. Der Sachverständige unterstützt den Entscheidungsprozess des Gerichtes. Das Gutachten unterliegt der freien Beweiswürdigung durch das Gericht.
Nach der Kontaktaufnahme und Beschreibung des konkreten Schadensfalls wird ein erster Ortstermin zur Sichtung und Untersuchung der Situation vor Ort vereinbart. Sind weiterführende Untersuchungen oder Probenahmen erforderlich, werden diese Untersuchungsmethoden und der zu erwartende Aufwand vor Ort besprochen.
Das Ergebnis dieser Untersuchungen können Beratungen, Stellungnahmen oder Gutachten sein.
Auf der Grundlage komplexer Ursachenfeststellungen kann anschließend eine Sanierungsplanung (Begriff) erfolgen.