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Dipl.-Ing. ANNE-KATHRIN GROSS

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Stichwort

Gesamtschuldnerische Haftung

§ 650t BGB
„Nimmt der Besteller den Unternehmer wegen eines Überwachungsfehlers in Anspruch, der zu einem Mangel an dem Bauwerk oder an der Außenanlage geführt hat, kann der Unternehmer die Leistung verweigern, wenn auch der ausführende Bauunternehmer für den Mangel haftet und der Besteller dem bauausführenden Unternehmer noch nicht erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung bestimmt hat.“

Teilabnahme (nach LPH 8)

§ 650s BGB
„Der Unternehmer kann ab der Abnahme der letzten Leistung des bauausführenden Unternehmers oder der bauausführenden Unternehmer eine Teilabnahme der von ihm bis dahin erbrachten Leistungen verlangen.“

Sonderkündigungsrecht

§ 650r BGB
„(1) Nach Vorlage von Unterlagen gemäß § 650p Absatz 2 kann der Besteller den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt zwei Wochen nach Vorlage der Unterlagen, bei einem Verbraucher jedoch nur dann, wenn der Unternehmer ihn bei der Vorlage der Unterlagen in Textform über das Kündigungsrecht, die Frist, in der es ausgeübt werden kann, und die Rechtsfolgen der Kündigung unterrichtet hat. (2) Der Unternehmer kann dem Besteller eine angemessene Frist für die Zustimmung nach § 650p Absatz 2 Satz 2 setzen. Er kann den Vertrag kündigen, wenn der Besteller die Zustimmung verweigert oder innerhalb der Frist nach Satz 1 keine Erklärung zu den Unterlagen abgibt. (3) Wird der Vertrag nach Absatz 1 oder 2 gekündigt, ist der Unternehmer nur berechtigt, die Vergütung zu verlangen, die auf die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen entfällt.“

Zielfindungsphase

§ 650p Abs. 2 BGB
„Soweit wesentliche Planungs- und Überwachungsziele noch nicht vereinbart sind, hat der Unternehmer zunächst eine Planungsgrundlage zur Ermittlung dieser Ziele zu erstellen. Er legt dem Besteller die Planungsgrundlage zusammen mit einer Kosteneinschätzung für das Vorhaben zur Zustimmung vor.“

Bauvertragsrecht ab 01.01.2018

neues Bauvertragsrecht mit Regelungen für Architekten und Ingenieurverträge gilt ab 01.01.2018

DIN 4102 Feuerwiderstand

Der Feuerwiderstand (auch Brandwiderstand) eines Bauteils steht für die Dauer, während der ein Bauteil im Brandfall seine Funktion behält. Die Feuerwiderstandsdauer einiger bewährter Systeme wird beispielsweise in Teil 4 der deutschen DIN 4102 katalogisiert.

Der Feuerwiderstand (auch Brandwiderstand) eines Bauteils steht für die Dauer, während der ein Bauteil im Brandfall seine Funktion behält. Die Feuerwiderstandsdauer einiger bewährter Systeme wird beispielsweise in Teil 4 der deutschen DIN 4102 katalogisiert.

Anemometer

Als Anemometer werden Messinstrumente zur lokalen Messung der Geschwindigkeit eines Strömungsfeldes bezeichnet, insbesondere der Windgeschwindigkeit. Im Zusammenhang mit Blower door werden Anemometer mit Temperaturfühler verwendet.

Konvektion

ist auch als Wärmemitführung durch ein strömendes Fluid zu bezeichnen insbesondere bei thermodynamischen Ungleichgewichten. Strömung wird durch Gravitation und Dichteunterschiede im Fluid angetrieben. Die so verursachte Strömung wird als natürliche Konvektion oder freie Konvektion bezeichnet. Die Dichteunterschiede resultieren aus Temperaturunterschieden oder Konzentrationsunterschieden. Das unterschiedliche Volumen gleicher Massen führt dann zu unterschiedlichem statischen Auftrieb. Mit der Konvektion wird auch Luftfeuchte transportiert, die dann an kälteren Medien kondensieren kann.

Diffusion

ist ein natürlich ablaufender, physikalischer Prozess zum Abbau von Konzentrationsunterschieden. Er führt im Laufe der Zeit zur vollständigen Durchmischung zweier oder mehrerer Stoffe durch die gleichmäßige Verteilung der beteiligten Teilchen. Bei den Teilchen kann es sich um Atome, Moleküle oder Ladungsträger handeln. Bei den Stoffen handelt es sich meist um Gase und Flüssigkeiten. Diffusion kann auch durch eine poröse Wand oder Membran hindurch erfolgen und ist vor allem auf Nano- bis Millimeter-Skalen wirksam.

Transmission

Zu transmittieren (von lateinisch transmittere) bedeutet hinüberschicken, übersenden und steht physikalische Transmission als Durchlässigkeit eines Mediums für die Übertragung von Wellen wie Schall oder Licht oder Wärme.

Winddichtheitsschicht

(Bauprodukt) Schicht, meist außenseitig der Wärmedämmung verlegt, die das Einströmen von Außenluft in die Konstruktion und den Wiederaustritt an anderer Stelle erschwert.

Winddichtheit

Eigenschaft einer Dach-, Wand- oder Fassadenkonstruktion, nicht oder nur in geringem Maße mit Außenluft durchströmt zu werden.

Anschluss

Verbindung zwischen verschiedenen Luftdichtheitsschichten, Bauteilen und Durchdringungen

Fuge

Zwischenraum zwischen zwei Bauwerksteilen oder Bauteilen, um z.B. unterschiedliche Bewegungen zu ermöglichen

Luftdichtheit

bedeutet die Eigenschaft eines Baustoffs, eines Bauteils oder der Hülle eines Gebäudes nicht oder nur in geringem Maß mit Luft durchströmt zu werden.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (ö.b.u.v.)

Grundlage Akkeditierung in mehrstufigen Prüfungsverfahren und regelmäßiger Nachweis der persönlichen Eignung, fachlichen Qualifikation sowie langjährigen Berufserfahrung. Die Tätigkeit der ö.b.u.v. Sachverständigen kann ebenfalls in Form von Privatgutachten erfolgen. Darüber hinaus werden sie nach der Zivilprozessordnung (ZPO) von Gerichten in Streitfällen zur Begutachtung bestellt und vereidigt. Es wird ein sogenanntes Gerichtsgutachten erstellt. Der Sachverständige unterstützt den Entscheidungsprozess des Gerichtes. Das Gutachten unterliegt der freien Beweiswürdigung durch das Gericht.

Freie Sachverständige

Der Begriff Sachverständiger ist ein ungeschützter Begriff. Die besondere Sachkunde sollte durch eine entsprechende Fachausbildung sowie mehrjährige fachbezogene Berufspraxis nachweisbar sein. Häufiger Einsatz eines von einer Partei beauftragten Bausachverständigen ist die Klärung eines Sachverhaltes bei Mängeln oder Schäden und dessen Beurteilung. Man spricht hier von einem Privatgutachten. Ziel ist zunächst eine privatrechtliche Einigung. Liegt bei den Parteien keine Einigungsbereitschaft vor, kann das Privatgutachten als Grundlage einer gerichtlichen Auseinandersetzung seitens des Auftraggebers verwendet werden. Aus den Feststellungen des Gutachtens können die vom Gericht zu klärenden Fragen abgeleitet werden. Freie Sachverständige können bei Gerichtsverfahren auch als sachverständige Zeugen hinzugezogen werden.

Brettschichtholz BSH

Brettschichtholz (abgekürzt auch BS-Holz oder BSH) ist ein industriell gefertigtes Produkt für tragende Konstruktionen. BS-Holz besteht aus mindestens drei faserparallel miteinander verklebten getrockneten Brettern oder Brettlamellen aus Nadelholz. Es ist infolge der Festigkeitssortierung des Ausgangsmaterials und der Homogenisierung durch schichtweisen Aufbau vergütet und hat höhere Tragfähigkeiten als übliches Bauholz. BS-Holz ist herstellungsbedingt ein sehr formstabiler und weitgehend rissminimierter Baustoff.

Quelle: Studiengemeinschaft Holzleimbau e.V.

Konstruktionsvollholz KVH

Konstruktionsvollholz KVH® ist ein speziell für die hohen Anforderungen des modernen Holzbaus entwickelter Baustoff mit exakt definierten Produkteigenschaften. KVH® ist ein technisch getrocknetes, festigkeitssortiertes und i.d.R. keilgezinktes Vollholzprodukt aus Nadelholz. Aufgrund seines Einschnittes und der niedrigen Materialfeuchte neigt es nur wenig zur Rissbildung, ist formstabil und kann, bei Beachtung der Regeln des baulichen Holzschutzes, ohne vorbeugenden chemischen Holzschutz eingesetzt werden. KVH® ist in verschiedensten Vorzugsmaßen und Holzarten (Fichte, Tanne, Kiefer, Lärche oder Douglasie) rasch und in genau definierten Oberflächenqualitäten verfügbar.

KVH® unterliegt zusätzlichen, über die allgemeinen bauaufsichtlichen Anforderungen hinausgehenden Kontrollen. Die zusätzliche betriebliche Qualitätskontrolle und die zusätzliche Fremdüberwachung erfolgt dabei gemäß der Kriterien der Vereinbarungen über Konstruktionsvollholz KVH®.

Quelle: Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz e.V.

Rabitzwand

Die Rabitzwand bzw. Rabitzdecke (nach ihrem Erfinder Carl Rabitz) oder auch Drahtputzwand bzw. Drahtputzdecke ist eine leichte Trennwand (mindestens 5 cm dick) bzw. hängende Decke aus einem Rundstahl-Drahtgerippe, auf dem Drahtgewebe als Putzträger befestigt ist. Auf diesen Putzträger wird beiderseitig ein fugenloser Gips- oder Zementputz aufgebracht. Entsprechend handelt es sich um Gipsrabitzdecken und -wände oder Zementrabitzdecken und -wände, den das Prinzip wurde nicht nur für Wände, sondern auch für Zwischendecken angewendet.

JVEG

Justizvergütungs- und- Entschädigungsgesetz Neueste Fassung gültig ab 01.08.2013

Sanierungskonzepte

Ist eine Empfehlung zur Schadensbeseitigung, die unter Abwägung der technischen und wirtschaftlichen Aspekte als Lösungsansatz für eine fachgerechte Planung der Baumaßnahme zur Erreichung eines optimalen, nachhaltigen und schadensfreien Ergebnisses entwickelt wurde.
Das Sanierungskonzept kann umfassend oder gesamtheitlich mehrere Teilbereiche eines Objektes behandeln. Die darauf aufbauende Sanierungsplanung kann dann auch vertiefend für einzelne Teilbereiche erfolgen.

Beweissicherungsverfahren

Dieses Verfahren kommt zur Anwendung, wenn der Zustand eines Objekts bei Gefahr von Veränderung zu einem bestimmten Zeitpunkt festzustellen ist. Anwendung findet das Verfahren z.B. bei Baumaßnahmen, wenn

  • Schädigungen benachbarter Gebäude durch Erschütterungen auftreten können
  • vor Beginn von Mängelbeseitigungsmaßnahmen, bei denen die ursachliche Verantwortlichkeit noch nicht geklärt ist
  • zur Klärung von Ursachen und Verursacher von Mängeln und Schäden

Schadensanalyse

Die Schadensanalyse ermittelt in systematischen Verfahren die Ursachen des Versagens technischer Konstruktionen. Dabei werden die einzelnen Untersuchungsschritte unter Beachtung zusammenhängender Wirkprinzipien sorgfältig geplant. Die VDI-Richtlinie 3822 „Schadensanalyse“ enthält Vorgaben zur Festlegung des Untersuchungsablaufes und definiert Begriffe. Die Schadensanalyse ist von besonderer Bedeutung, da nur der Grundlage einer sorgfältigen und umfassenden Ursachenklärung Schäden auch nachhaltig behoben werden können.
Die Verfahrensschritte von Schadensanalysen sind:

  • Schadensbeschreibung
  • Bestandsaufnahme
  • Schadenshypothese
  • Instrumentelle Analyse wie Werkstoffprüfungen oder Simulationen
  • Untersuchungsergebnisse
  • Schadensursachen
  • Sanierungskonzept

Beratung zur Gebäudeabnahme

Spätestens bei der Abnahme eines fertiggestellten Hauses sollte eine fachkundige Person oder Baugutachter / Bausachverständiger dem Bauherren beratend zur Seite stehen. Mit der rechtsgeschäftlichen Bauabnahme stellt kehrt sich die Beweislast um. Vor der Abnahme ist bei Anzeige eines Mangels die ausführende Firma bzw. der Bauträger dafür verantwortlich zu beweisen, dass kein Baumangel vorliegt, nach der Abnahme ist der Bauherr dafür verantwortlich einen aussagekräftigen Beweis für das Vorhandensein eines Mangels vorzulegen. Die Einbeziehung eines Sachverständigen zum Zeitpunkt der Abnahme ermöglicht ohne Eröffnung von Konstruktionen nur noch eine Bewertung des sichtbaren Zustandes. Daher sind baubegleitende Qualitätskontrollen für die Bewertung bereits überbauter Konstruktionen zu empfehlen. Der Sachverständige übernimmt zur Gebäudeabnahme keine Rechtsbera-tung. Rechtsgeschäftliche Abnahmen durch andere Personen als den Auftraggeber bedürfen der ausdrücklichen Beauftragung.

Projektbegleitende Qualitätskontrolle

Projektbegleitende Qualitätskontrolle Während der Bauphase kann ein Baugutachter / Bausachverständiger im Rahmen einer baubegleitenden Qualitätskontrolle tätig werden. Der Form nach handelt es sich um Zustandsfeststellungen zum Zeitpunkt der Besichtigung der Konstruktion. Dabei werden in vorher festgelegten Bauphasen stichpunktartig schadensträchtige Konstruktionen, bevor sie nicht mehr sichtbar sind, begutachtet. Noch im Baugeschehen können Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit des zu erstellenden Werkes Mängel be-nannt und die Beseitigung dieser Baumängel empfohlen werden. Die Durchsetzung der Erbringung der geschuldeten Leistung obliegt dabei nicht dem Sachverständigen sondern den Vertragsparteien des Bauleistungsvertrages. Der Sachverständige kann zu technischen Vorgaben beraten und die Mangelbeseitigung kontrollieren.

Technische Bauherrenberatung im Vorfeld einer Bautätigkeit

Im Lebenszyklus eines Hauses wird ein Baugutachten oder Baugutachter / Bausachverständiger in den unterschiedlichsten Phasen benötigt. Es beginnt mit der Prüfung von Bauplanungsunterlagen auf die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik und der gültigen DIN–Normen, Merkblätter und Richtlinien der Fachverbände. Bei Sanierungen sind den Baumaßnahmen häufig Bestandserfassungen und Schadensanalysen vorlagert, um Mängel und Schäden fachgerecht beheben zu können.

Die gutachterliche Stellungnahme

Bei privaten Dienstleistungen des Sachverständigen wird diese Form angewendet bei

  • Bezugnahme auf bisherige Gutachten oder Sachverhalte
  • Vorstufe zu einem Gutachten
  • Dabei ist das Ziel, mit eingeschränktem finanziellen Aufwand Tendenzen zur Klärung der beauftragten Fragestellung dazustellen.

Kurzgutachten

Diese Form der Gutachtenerstellung ist nicht in einer Legaldefinition gefasst. Es kann bei Privatgutachten Anwendung finden. Ein Einsatz wäre möglich wenn

  • Gutachtenergänzungen oder Überprüfungen zum Einsatz kommen
  • Die Kenntnis bestimmter Sachverhalte bei den Beteiligten bekannt sind und auf eine Darstellung verzichtet werden kann

Gerichtsgutachten

Die Beauftragung eines Gerichtsgutachtens erfolgt von einer sogenannten heranziehenden Stelle im Sinne des § 1 JVEG. In der Regel erfolgt im Rahmen einer Gerichtsverhandlung ein Beweisbeschluss im Angabe genau umrissener Teilbereiche und Fragestellungen der zu klärenden Sachverhalte. Er hat ausschließlich nur die gestellten Fragen zu beantworten. Der Sachverständige ist unparteiischer „Gehilfe“ des Gerichts mit seinem technischen Sachverstand. Dem Gutachtenaufbau liegen in seiner Schriftform Vorgaben zugrunde.

Private Baugutachten

Bei Privatgutachten sind die Auftraggeber natürliche oder juristische Perso-nen. In weiterführenden Streitfällen mit Parteien wird diese Gutachtenform auch als „Parteigutachten“ bezeichnet, da nur eine Partei Auftraggeber ist.
Die Arbeitsweise ist:

  • Beratung des Auftraggebers über den Umfang und die Durchführung unter Berücksichtigung der Möglichkeiten zur Erkenntnisgewinnung
  • Gemeinsame Festlegung des Auftragsinhaltes und Umfangs durch den Auftraggeber und den Sachverständigen
  • Umfassende Begutachtung des Sachverhaltes auch über die Grenzen des Auftrages hinweggreifende Sachverhalte und entsprechende Aufklärung des Auftraggebers
  • Bewahrung der Sachlichkeit und Unabhängigkeit des Sachverständigen

In einem Rechtsstreit kann auch die die Antragsgegnerseite ein Privatgutachten anerkennen.

Baugutachten

Ein Baugutachten beschreibt in der Regel einen Bauzustand. Es gibt Auskunft darüber, ob eine Konstruktion den Normen, Richtlinien oder allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechend ausgeführt wurde. Durch Schadensanalysen werden Ursachen vorhandener Baumängel oder Schaden ermittelt und im Gutachten benannt. Die Möglichkeiten zur Behebung vom Mängel und Schäden werden in einem Sanierungskonzept dargestellt. Wenn es gewünscht wird, werden die hierfür benötigten Kosten ausgewiesen.

Qualifizierte Fachleute

Fachleute mit fachspezifischen Kenntnissen und entsprechender gerätetechnischer Ausstattung

Fachbetriebe

Betriebe mit entsprechenden Fachkenntnissen und organisatorischer, personeller und gerätetechnischer Ausstattung, die Holzschutzmaßnahmen vorbeugend und bekämpfend nach Din 68800 selbständig ausführen können

Sonderverfahren

Wissenschaftlich- und labortechnisch erprobte Verfahren, welche in Norm- und/oder EU-Schriften aufgenommen sind, mit fehlender Langzeit-/Praxiserfahrung. Der Bauherr ist über das kalkulierbare Restrisiko aufzuklären, welches er trägt. Das Sanierungskonzept muss bauteilbezogen erstellt werden.

Regelsanierung

Sanierungsmaßnahmen entsprechend anerkannter Regeln der Technik welche in Normen, Richtlinien und/oder EU-Schriften definiert wurden, mit Langzeiterfahrungen über langjährig erfolgreiche Anwendung in der Praxis bei handwerklich korrekter Ausführung.

Nutzungsklassen

DIN EN 1995-1-1 klassifiziert die Klimabedingungen der Umgebung der Baukonstruktion während seiner Nutzungsdauer wegen den physikalischen Eigenschaften der Holzbaustoffe

Gebrauchsklassen GK

Geregelt in der DIN 68800 Teil 1
Klassifikation zur Einbausituation von Holz in Abhängigkeit von den Umgebungsbedingungen

Heißluftverfahren

Durch Zuführung von heißer Luft ohne oder mit Feuchteeintrag werden zerstörend wirkende Insekten abgetötet. Das Heißluftverfahren gehört zu den thermischen Verfahren. Das zu behandelnde Holz muss im wärmetechnisch ungünstigsten Bereich mit einer Mindesttemperatur von 55°C mindestens 60 Minuten lang erwärmt werden. Das Heißluftverfahren bewirkt keinen vorbeugenden Schutz für das behandelte Holz, es müssen daher zusätzliche Maßnahmen mit Holzschutzmittel durchgeführt werden.

Gesundschnitt

Die befallenen Holzteile werden mit einem Sicherheitsabstand von mind. 1 m über den befallenen Bereich hinaus entfernt. Der Sicherheitsabstand kann auf 0,5 m reduziert werden, wenn es zu statischen Problemen bei Anlaschungen der Balkenkonstruktionen führt.

Injektionen

Es werden Bohrlöcher schräg nach unten in einem Winkel entsprechend den Verarbeitungsrichtlinien der Materialhersteller in gegeneinander versetzten Reihen gebohrt. Die Einbringung des Holzschutzmittels erfolgt entsprechend den Herstellerangaben entweder drucklos oder mit Druckluft. Anschließend werden die Bohrlöcher verschlossen.

Fluten

Geprüftes Holzschutzmittel wird entsprechend den Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers mittels Sprühlanze gegebenenfalls Niederdruckpumpe satt aufgetragen.

Schaumverfahren

Geprüfte Holzschutzmittel werden mittels Druckluft aufgeschäumt und dann auf Holz oder Mauerwerk aufgetragen. Der Schaum zerfällt dann langsam und die Schutzmittellösung kann somit in das Bauteil eindringen.

Vorbeugender chem. Holzschutz (DIN 68800)

Einzubauendes Holz kann zusätzlich zu den baulichen konstruktiven Maßnahmen mittels einem allgemein bauaufsichtlich zugelassenen Holzschutzmittel gegen holzzerstörende Pilze und/oder gegen holzzerstörende Insekten behandelt werden entsprechend den Gebrauchsklassen nach DIN 68800 Teil 1. Alternativ dürfen vorbeugend geschützte Holzwerkstoffe mit CE-Kennzeichnung eingesetzt werden entsprechend den Gebrauchsklassen.

Larve

Ist das Jugendstadium des Insekts, hat keine Geschlechtsorgane, hat keine Flügel, nimmt große Mengen Nahrung auf. Das Wachstum der Larven findet in Intervallen statt und kann nur mit Hilfe von Häutungen erfolgen. Bei Insekten mit vollständiger Metamorphose entsteht aus dem letzten Larvenstadium eine Puppe. Bei Insekten mit unvollständiger Metamorphose entsteht aus dem letzten Larvenstadium direkt das erwachsene Insekt (Imago). Mit der Eigenschaft, im Rahmen der Nahrungsaufnahme oder Anlage einer Wohn- oder Brutstätte Holz zu schädigen oder zu zerstören, werden sie als Holzschädlinge bezeichnet.

Saprophyten

Ist die Bezeichnung für Pilze, die von totem organischem Material (Bestandsabfall) leben. Als Substrate nutzen sie vor allem Kohlenhydrate, Fette und Eiweiße, aber auch andere organische Substanzen und verschiedene Abbauprodukte.

Weißfäule auch Korrosionsfäule

Abbau des Lignins erfolgt durch holzzerstörende Pilze. Dabei färbt sich das Holz weiß, zerfasert und verliert seine Stabilität. Weißfäulepilze werden unterschieden nach selektivem und simultanem Abbau. Bei der selektiven Weißfäule werden Lignin (und Hemicellulose) anfänglich stärker abgebaut als Zellulose – sie wirkt hell/weiß. Bei der simultanen Weißfäule werden alle drei Zellwandkomponenten gleichzeitig abgebaut – das Holz erscheint eher dunkler.

Braunfäule auch Destruktionsfäule

Durch holzzerstörende Pilze wird Cellulose abgebaut, die einen der Hauptbestandteile des Holzes darstellt. Das Holz nimmt eine dunkelbraune Farbe an und verliert im Zersetzungsprozess Masse und seine Festigkeit bis zur Pulverisierung. Typisch ist die querrissige Struktur, der sogenannte „Würfelbruch“.

Sporen

Sporen sind mikroskopisch kleine Überdauerungsstadien. Sie dienen der Ausbreitung durch Wind, Wasser und Tiere.

Fruchtkörper

Sind vielgestaltige Gebilde der Pilze aus verzweigten und miteinander verwachsenen Pilzhyphen, an oder in denen die Sporenbildung stattfindet und die im Volksmund als »Pilz« schlechthin bezeichnet werden. Fruchtkörper werden in der Regel in der so genannten Hauptfruchtform entwickelt, in der die Sporen auf geschlechtlichem Weg (durch Meiose) gebildet werden, seltener in der Nebenfruchtform, in der die Sporen ausschließlich ungeschlechtlich (durch Mitose) erzeugt werden.

Mycel

Oberflächenmycelien sind Pilzbestandteile, die nicht innerhalb des Holzes wachsen. Pilzteile, die im Holz wachsen werden als Substratmycel bezeichnet. In dem Oberflächenmycel können Stränge ausgebildet werden, der Ausbreitung sowie dem Transport und Speichern von Nährstoffen dienen.

Feuchtigkeitsaufnahme unter Atmosphärendruck

Die Porenräume von Baustoffen können Wasser aufnehmen. Dabei können durch Witterungseinflüsse in die Grob- bzw. Makroporen (mit bloßem Auge sichtbar, Größe >0,1 mm) durch Wind Wasser gedrückt werden. Kapillar- bzw. Mikroporen (Größe 0,1 μm bis 0,1 mm) saugen und transportieren das Wasser im Baustoff. Der Kennwert der Wasseraufnahme ermöglicht beispielsweise die Beurteilung wärmedämmender Eigenschaften oder der Frostbeständigkeit.
Messprinzip
Die Proben werden getrocknet und danach vollständig in Wasser eingelagert bis die Massekonstanz erreicht ist (Masse der Probe ändert sich innerhalb von 24 Stunden weniger als 0,1 %). Der Kennwert wird ermittelt:
u = (m-mO) / mO

FCKW (Fluorchlorkohlenwasserstoffe)

FCKW tragen zum Treibhauseffekt bei, sobald sie in die Atmosphäre gelan-gen. Dies passiert bereits bei der Gebäudenutzung, aber auch dann, wenn FCKW-haltige Baustoffe unsachgerecht entfernt und entsorgt werden (z. B. beim Zerkleinern und Zerbrechen). Bauprodukte, die FCKW enthalten, sind z. B. Hartschaum-Dämmstoffe, die zwischen 1960 und 1990 erzeugt wurden (PUR, XPS und spezielle Kunststoffschäume wie PIR).
Alternativen für PUR-Dämmstoffplatten wären beispielsweise:

  • 1. im Bereich hinterlüfteter Fassaden, Dachausbau, Hohlraumdämpfung: Baumwoll-Dämmstoffe, Expandierte Perlite, Flachs-Dämmstoffe, Hanf-Dämmstoffe, Holzweichfaserplatten, Kokosfaser-Dämmstoffe, Schafwolle-Dämmstoffe, Zellulosefaserflocken, Zellulosefaserplatten.
  • 2. im Bereich der Wärmedämmung im Bodenbereich: Blähglas, Blähton, Expandierte Perlite oder Kokosfaser-Dämmstoffe.

VOC (Volatile Organic Compounds) – Lösemittel

Lösemittel verdunsten bei Zimmertemperatur und können dadurch Schad-stoffe in Innenräumen verbreiten. Sie tragen außerdem zur Bildung von bo-dennahem Ozon bei (Schlüsselkomponente des sogenannten Sommers-mog). Diese Schadstoffe können zu Reizungen der Augen und Schleimhäute führen. Schadstoffe, die als Lösemittel verwendet werden, sind z. B. Metha-nol, Ethanol, Aceton, Xylol, Tuluol oder Benzol. Sie werden bei Farben und Lacken als Verdünnungsmittel, als Holzschutzmittel, als Farbentferner, bei Schwarzdeckerarbeiten usw. eingesetzt. Seit 2004 gilt die EU-Richtlinie ChemVOCFarbV in Kraft getreten und gilt ab 2010 mit der mit den gesetzlichen Höchstwerten.

PAK (Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe)

PAK werden durch die Luft verbreitet, z. B. über offene Kamine oder schlecht eingestellte Heizungen bzw. Thermen. PAK sind vor allem enthalten z. B. in teer- und pechhaltigen Klebstoffen und Farben (z. B. bei Holzpar-kett), Asphalt-Fußbodenbelägen, teerhaltigen Beschichtungen von Trinkwas-serleitungen und Bitumenlösungen oder-lacken sowie bitumierten Dichtungs- und Dachbahnen.

Schwermetalle (Quecksilber, Blei, Cadmium)

Quecksilber, ein Nerven- und Lebergift, ist zu finden in Holzschutzmitteln, Leuchtstoffröhren und Quecksilberdampflampen sowie in Farben. Blei wandelt sich in Verbindung mit weichem, mineralarmem Wasser in Plumbum (Pb) um und kann dadurch zu Gesundheitsschädigungen führen. Vor allem Bleirohre in der Wasserversorgung, die teilweise noch heute im Einsatz sind, sind daher sehr problematisch. Weitere Anwendungsgebiete von Blei sind bei Platten und Folien als Schall- und Feuchtigkeitsschutz, bei Dachdeckungen und Kabeln sowie bei Farben und Glasuren. Cadmium kann sich an Hausstaub binden und damit die Luftqualität in Innen-räumen belasten. Es wurde bis Ende der 1980er-Jahre als Färbemittel bzw. Stabilisator vor allem in Farben und Kunststoffen, in PVC-Produkten und in Leder- und Gummiartikeln verwendet.

PCB (Polychlorierte Biphenyle)

PCB, die in den 1980er-Jahren verboten wurden, wurden davor in Fugen-dichtmassen, in Farben und Lacken, als Weichmacher oder Flammschutzmit-tel verwendet. Zu beachten ist, dass Bauteile, die PCB-haltig oder damit kontaminiert sind, den Schadstoff durch Ausgasung verbreiten können. Vor allem bei Betonfertigteilen ist Vorsicht geboten, da PCB-haltige Stoffe hier eventuell zur Abdichtung von Fugen verwendet wurden.

PCP (Pentachlorphenol)

Der chlorierte Kohlenwasserstoff PCP, der giftig für Mikroorganismen, Pflanzen, Insekten und Fische ist und z. B. auch durch Kleidung über die Haut aufgenommen wird, wurde etwa zwischen 1960 und 1980 als Holz- und Insektenschutzmittel sowie für Farben und Lacke, für Teppiche, Leder etc. angewendet.

Formaldehyd

ln den 1970er-Jahren wurde Formaldehyd vor allem durch die großen Men-gen an Spanplatten in Fertighäusern verbreitet. Seit ca. 1980 werden formal-dehydhaltige Produkte jedoch vermieden bzw. verboten, da der Schadstoff in hohen Konzentrationen beim Menschen Vergiftungen, Reizungen und Schädigungen der Organe bewirken kann.

Asbest

Asbest befindet sich in verschiedenen Bauprodukten, die ca. ab 1950 bis in die 1980er-Jahre angewendet wurden. Problematisch sind die Asbestfasern, die an die Luft abgegeben werden können.

Styrol

Styrol wird vor allem in Dämmstoffen (EPS) verwendet, aber auch in Polyes-terklebstoffen, -lacken und -farben. Problematisch ist vor allem die Ausdunstung in Innenräumen und in die Umwelt. Im Brandfall entstehen giftige Gase.

Kontaktieren Sie mich gerne, um Ihr neues Vorhaben gemeinsam zu besprechen!