Die DIN 4108 Teil 7 „Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden – Luftdichtheit in Gebäuden“ fordert den Einbau einer luftundurchlässigen Schicht über die gesamte Fläche der Gebäudehülle. Dies bedeutet die Eigenschaft eines Baustoffs, eines Bauteils oder der Hülle eines Gebäudes nicht oder nur in geringem Maß mit Luft durchströmt zu werden.
Ziel ist eine optimale Wohnbehaglichkeit durch minimal eingesetzte Energie für den Bauherrn zu erreichen. Um dieses Ergebnis zu erreichen, muss das Gebäude eine geplante lückenlose, dichtende Ebene zwischen dem Innen- und Außenbereich aufweisen. Der Wärmedurchgang über Transmission durch zunehmende Dämmstärken ist zwar sehr gering, verliert aber seine Effizienz wenn ein großer Teil der zugeführten Energie durch Konvektion über Leckagen verloren geht.
„…Anforderungen an die Luftdichtheit sind in der jeweils aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt.
Sofern die EnEV keine Anforderungen stellt, darf bei Neubauten im Sinne der EnEV und bei Bestandsbauten, bei denen die komplette Gebäudehülle im Sinne der Luftdichtheit saniert wurde, die nach DIN EN 13829: 2001-02, Verfahren A, die gemessene Luftwechselrate bei 50 Pa Druckdifferenz, n50
nicht überschreiten.
Bei Gebäuden oder Gebäudeteilen mit einem Innenvolumen von mehr als 1.500 m3 wird zur Beurteilung der Gebäudehülle zusätzlich die Luftdurchlässigkeit q50 nach DIN EN 13829: 2001-02 herangezogen. Sie darf den Wert von 3,0m3 /(h · m2 ) nicht überschreiten…“
Das Blower door Verfahren ist ein Differenzialdruckverfahren zur Prüfung der Luftdichtigkeit eines Gebäudes durch die Bestimmung der Luftwechselrate. Leckagen in der Gebäudehülle können frühzeitig aufgespürt und noch während der Bauphase ohne größeren Aufwand vor dem Einbau einer Trockenbaubeplankung behoben werden.
Das Messziel ist eine Leckageortung im Rohbauzustand, mit Hilfe eines im Gebäude erzeugten Unterdruckes. An den Leckagestellen kann dann die Luftbewegung mittels Anemometer gemessen werden. Durch die Überprüfung der Luftdichtheit lässt sich Energie sparen und die Gefahr von Bauschäden und Herabsetzung der Dämmwirkung wird reduziert.